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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die Wiedmer Schleiferei führt ihre Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Anderslautende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von der  Wiedmer Schleiferei ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Wiedmer Schleiferei, Schochenstrrasse 7, 8492 Wila, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von Wiedmer Schleiferei schriftlich bestätigt werden.

1.2. Alle zwischen der Wiedmer Schleiferei und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Soweit nicht anders vereinbart, sind mittels elektronischer Mittel übertragene oder festgehaltene Texte der Schriftform gleichgestellt. 

2. Offerten und Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Wiedmer Schleiferei nach Eingang einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat.

2.2. Offerten der Wiedmer Schleiferei sind ab deren Zustellung 6 Monate gültig. 

3. Umfang der Lieferungen und Leistungen; technische Unterlagen

3.1. Für Umfang und Ausführung der Lieferungen und Leistungen sind die Bestellung des Kunden 

sowie ergänzende technische Unterlagen (Zeichnung) und die Auftragsbestätigung der Wiedmer Schleiferei massgebend. Darüber hinausgehende Lieferungen und Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. 

3.2. Werden Zeichnungen oder andere technische Unterlagen ausgehändigt, so anerkennt die Wiedmer Schleiferei die damit verbundenen Eigentums- und übrigen Rechte des Kunden. Alle technischen Unterlagen werden vertraulich behandelt und ohne vorgängige schriftliche Einwilligung des Kunden Dritten nicht zugänglich gemacht. Sie dürfen nur für den Zweck, für welchen sie ausgehändigt wurden, und nur in dem zur Vertragserfüllung nötigen Ausmass verwendet werden. Nach Beendigung des Vertrags werden sie auf Wunsch des Kunden zurückgegeben.

 

4. Bestimmungsort

Bestimmungsort der Lieferungen ist die Betriebsstätte des Kunden in der Schweiz. Ausnahmsweise erfolgt die Lieferung nach vorhergehender Vereinbarung an einen anderen Bestimmungsort. Eine Lieferung ins Ausland inklusive der Übernahme aller hiermit anfallenden logistischen, zolltechnischen und administrativen Aufgaben ist ausgeschlossen.

5. Preise

5.1. Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich die Preise netto, ab Werk Wila (EXW gemäss Incoterms 2020), ohne Verpackung in frei verfügbaren Schweizer Franken. Zur Vertrags-abwicklung anfallende Nebenkosten sind vom Besteller zu tragen. 

5.2. Die Grundlage für den Preis einer Lieferung bildet die jeweilige Offerte der Wiedmer Schleiferei . Sie ist jedoch zu angemessenen Preisanpassungen bemächtigt, sofern sich eine Änderung der Kalkulationsgrundlagen (insbesondere die tatsächliche Beschaffenheit der zu bearbeitenden Werkstücke) als für sie nachteilig erweist.

 

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Die Zahlungsfrist beträgt ohne anderslautende Vereinbarung jeweils 30 Tage ab Rechnungsdatum. 

6.2. Die Zahlungen sind am Domizil der Wiedmer Schleiferei zu deren freien Verfügung ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern oder Gebühren irgendwelcher Art zu leisten, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

6.3 Bei Zahlungsverzug behält sich die Wiedmer Schleiferei die sofortige Einstellung ausstehender Lieferungen und Leistungen vor und ist berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. geltend zu machen. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 

 

7. Retentionsrecht

Die für den Kunden bearbeiteten Werkstücke, welche sich im Besitz der Wiedmer Schleiferei  befinden, kann diese bis zur Befriedigung der mit der Bearbeitung in Zusammenhang stehenden, fälligen Forderungen zurückbehalten.

 

8. Lieferfrist

8.1. Die Lieferfrist beginnt nach Eingang und Prüfung der zu bearbeitenden Werkstücke. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Wiedmer Schleiferei vor deren Ablauf dem Kunden die Versandbereitschaft meldet.

 

8.2. Verzögert sich die Lieferung durch ein Ereignis, welches die  Wiedmer Schleiferei trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern kann, oder verzögert sich die Lieferung durch ein Handeln oder Unterlassen des Kunden oder durch Nicht- oder verspätete Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, oder liegt ein Fall höherer Gewalt wie Naturereignis, Epidemie, Krieg, Mobilmachung, politische Unruhen, Embargo, Arbeitskonflikt, Unfall oder ein anderes Ereignis vor, das die Vertragsparteien trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern können, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

 

9. Lieferverzug

9.1. Für verspätete Lieferungen kann der Kunde keine Verzugsentschädigung verlangen.

9.2. Der Kunde hat der Wiedmer Schleiferei eine angemessene Nachfrist zu setzen. Verstreicht diese Nachfrist ungenutzt aus Gründen, welche die Wiedmer Schleiferei zu vertreten hat, kann der Kunde die verspätete Lieferung ablehnen. Falls eine Teilannahme für den Kunden wirtschaftlich unzumutbar ist, kann er vom Vertrag zurücktreten und geleistete Zahlungen gegen die Rückgabe erfolgter Teillieferungen zurückverlangen. 

9.3. Wegen Verspätung der Lieferungen werden Weitergehende Rechte oder Ansprüche ausgeschlossen. 

 

10. Verpackung, Transport und Versicherung

10.1. Sämtliche Verpackungs-, Transport-, Versand- und Versicherungskosten trägt der Kunde.

10.2. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für Beanstandungen hat sich der Kunde an den letzten Frachtführer zu wenden, sobald er die Lieferungen oder Frachtdokumente erhalten hat.

 

11. Übergang von Nutzen und Gefahr 

11.1. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk Wila (EXW gemäss Incoterms 2020) auf den Kunden über.

11.2. Verzögert sich der Versand aus Gründen, welche die Wiedmer Schleiferei nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der ursprünglich geplanten Auslieferung ab Werk Wila auf den Kun-den über. Die Lieferungen werden ab diesem Zeitpunkt auf Rechnung und Gefahr des Kunden

gelagert.

 

12. Prüfung und Abnahme der Lieferung

12.1. Soweit vereinbart, prüft die Wiedmer Schleiferei die Lieferungen und Leistungen vor Versand. Der Kunde prüft die Lieferungen und Leistungen innert angemessener Frist nach deren Erhalt und hat der Wiedmer Schleiferei allfällige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt er eine solche Rüge, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. 

12.2. Gerügte Mängel hat die Wiedmer Schleiferei zu beheben, und der Kunde hat ihm hierzu eine angemessene Frist einzuräumen.

12.3. Der Kunde hat wegen Mängeln irgendwelcher Art an Lieferungen oder Leistungen keine weiteren Ansprüche und Rechte ausser den in diesem Artikel 12 und nachstehendem Artikel 13 explizit genannten. 

12.4 Bearbeitung der Werkstücke vorliegen und auf Lieferschein und der Rechnung aufgeführt werden. Die von der Wiedmer Schleiferei erzielten Messresultate bringen vollen Beweis für die Werkstückkonformität. Ist die zugesicherte Konformität nachweislich nicht erfüllt, hat der Kunde einen Nachbesserungsanspruch und bietet der  Wiedmer Schleiferei hierzu Gelegenheit. Gelingt die Nachbesserung nicht, hat der Kunde Anspruch auf angemessene Preisminderung. Bei schwerwiegenden Mängeln, welche nicht innert angemessener Frist behoben werden können und welche die Brauchbarkeit der Lieferungen oder Leistungen erheblich mindern, kann der Kunde die Annahme des mangelhaften Teils verweigern. Ist dem Kunden eine Teilannahme wirtschaftlich nicht zumutbar, kann er vom Vertrag zurücktreten und geleistete Zahlungen für die vom Rücktritt betroffenen Werkstücke gegen deren Rückgabe zurückverlangen. 

12.5. Die Gewährleistung und Haftung der Wiedmer Schleiferei  sind ausgeschlossen für Mängel und Schäden, die auf natürlichen Verschleiss, mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische oder andere Umgebungseinflüsse, nicht von der  Wiedmer Schleiferei ausgeführte Arbeiten oder andere Gründe zurückzuführen sind, welche die Wiedmer Schleiferei nicht zu vertreten hat.

12.6. Der Kunde hat keine weiteren Ansprüche und Rechte aus Gewährleistung, Mängelhaftung oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften als die in diesem Artikel 12 explizit genannten.

 

13. Generelle Haftungsbegrenzung und Ausschluss weiterer Haftung der Wiedmer Schleiferei

13.1. Die Wiedmer Schleiferei haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Hilfspersonenhaftung ist ausgeschlossen.

13.2. Für alle in diesen Allgemeinen Bedingungen nicht explizit genannten Fälle der Nicht- oder Schlechterfüllung, welche auf ein Verschulden der Wiedmer Schleiferei zurückzuführen sind, kann der Kunde der Wiedmer Schleiferei eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung setzen. Verstreicht diese auf Grund eines Verschuldens der Wiedmer Schleiferei unbenutzt, so kann der Kunde für die betroffenen Lieferungen und Leistungen vom Vertrag zurücktreten. Falls eine Teilannahme für den Kunden wirtschaftlich unzumutbar ist, kann er vom Vertrag zurücktreten und geleistete Zahlungen gegen die Rückgabe erfolgter Teillieferungen zurückverlangen. Entsteht dem Kunden nachweislich ein Schaden, so ist der Schadenersatzanspruch limitiert auf 10% des Preises für die vom Vertragsrücktritt betroffenen Lieferungen und Leistungen.

13.3. Mangels abweichender Vereinbarung sind alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche und Rechte des Kunden, unabhängig von deren Rechtsgrund, in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abschliessend geregelt. So sind alle nicht explizit genannten Schadenersatzansprüche, Preisminderungen oder Vertragsaufhebungen/-rücktritte ausgeschlossen. Keinesfalls hat der Kunde Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden wie Produktionsausfall, eingeschränkte Nutzung, Verlust von Aufträgen Dritter, Ansprüche Dritter auf Konventionalstrafe, entgangener Gewinn, oder andere indirekte oder mittelbare Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

14,1. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Wiedmer Schleiferei in 8330 Pfäffkon.

14.2. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem materiellen schweizerischen Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 1. April 1980 (sogenanntes „Wiener Übereinkommen“) wird ausgeschlossen.

 

 

 

Wila, 15. September 2022 Wiedmer Schleiferei

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